Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Fachverbandes Orthopädie Südwest e.V. für die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
am Bildungszentrum Orthopädie-Schuhtechnik Südwest
(gültig ab 1.1.14)
Präambel
Das Bildungszentrum Orthopädie-Schuhtechnik Südwest, nachfolgend "B-O-S-S" genannt, führt Vorbereitungslehrgänge zur Meisterprüfung im Orthopädie-Schuhmacherhandwerk und Sonderlehrgänge zur Fort- und Weiterbildung durch, die aktuell auf der Internetseite: www.boss-langen.de einzusehen sind. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Ausbildungsverträge zwischen dem B-O-S-S und dem jeweiligen Vertragspartner, nachfolgend "Teilnehmer" genannt.
I. Allgemeines
1. Unsere Leistungen erbringen wir ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Bedingungen.
2. Alle Lehrgänge finden, sofern keine anderen Anschriften genannt sind, im Bildungszentrum, Paul-Ehrlich-Str. 1b in 63225 Langen statt.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten; sie wird - soweit sie zu erheben ist - in der Rechnung in gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen.
2. Teilnehmergebühren werden im Voraus fällig. Die Kosten für die Meisterlehrgänge werden in 3 Teilbeträgen in Rechnung gestellt.
3. Gerät der Teilnehmer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
4. Gerät der Teilnehmer mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Unser Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Teilnehmers herabzusetzen. Alternativ zu unseren Rücktrittsrechten können wir vom Teilnehmer Sicherheit verlangen.
5. Bei Meisterlehrgängen ist vor Beginn des Lehrganges eine Schulkaution i.H.v. 250,00 Euro zu bezahlen. Diese Kaution wird spätestens
4 Wochen nach Ende der Meisterprüfung zinslos zurückbezahlt, sofern keine Ansprüche des B-O-S-S mehr bestehen.
III. Anmeldung / Vertragsschluss
1. Der Anmeldeschluss für alle Lehrgänge ist 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn.
2. Über die Annahme von Anmeldungen entscheidet das B-O-S-S. Der Vertrag kommt zwischen dem Fachverband Orthopädie Südwest e.V. und dem Teilnehmer durch Annahme der Anmeldung zustande. Die Annahme kann vom B-O-S-S ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
3. Bestimmte Lehrgänge können nur durchgeführt werden, wenn eine Mindestzahl an angemeldeten Teilnehmern erreicht ist. Das B-O-S-S behält sich vor, ausgeschriebene Lehrgänge abzusagen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer bereits geleistete Zahlungen zurück.
IV. Hinweis zu Fernabsatzverträgen
1. Die Anmeldung zu jedem vom B-O-S-S angebotenen Lehrgang kann sofern der Nutzer ein Verbraucher i.S.d. BGB ist und der Vertrag unter ausschließlicher Nutzung von Fernkommunikationsmitteln (E-Mail, Internet, Telefax, etc.) geschlossen wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldebestätigung ohne Angabe von Gründen schriftlich (z.B. per Brief oder per E-Mail) widerrufen werden.
2. Die Frist beginnt mit Eingang der Anmeldebestätigung und nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Fachverband Orthopädie Südwest e.V.
B-O-S-S - Bildungszentrum
Paul-Ehrlich-Straße 1b
63225 Langen
V. Nichtteilnahme am Lehrgang
1. Der Teilnehmer ist berechtigt, bis 2 Wochen vor Beginn des jeweiligen Lehrgangs vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall berechnet B-O-S-S eine Stornierungsgebühr von 25,00 € pro Seminar. Bei späterer Stornierung ist ausnahmslos der volle Betrag fällig.
2. Bei Meisterlehrgängen ist entgegen Ziff. V. 1. eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250,00 € zu entrichten, wobei diese mit der bezahlten Anmeldegebühr verrechnet wird und bei einer Teilnahme an einem späteren Meisterlehrgang als Guthaben angerechnet wird.
3. Ziff. IV. bleibt von den vorgenannten Regelungen unberührt.
VI. Haftung / Schadensersatz
1. Das B-O-S-S haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von im Eigentum von Teilnehmern stehenden Gegenständen, welche dieser in die Räumlichkeiten des B-O-S-S eingebracht hat. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Im Falle von III.3. steht dem Teilnehmer Schadensersatz nicht zu.
VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Langen. Gerichtsstand ist, wenn unser Teilnehmer Kaufmann ist, Langen.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.